Einlagensicherung Tagesgeld
Spätestens zu Beginn der Banken- und Finanzkrise stellte sich jeder Anleger die bange Frage: Wie sicher ist mein Geld eigentlich?
Und bis zu welcher Höhe ist mein Kapital abgesichert? Im Zuge der Finanzkrise schließlich stellte sich heraus: Auch die sichersten Anlageprodukte sind nie zu 100 Prozent sicher, im Extremfall ist die Einlage verloren.
Damit dies nicht noch einmal geschehen kann, haben EU und die Länderregierungen zusätzlich zu bereits bestehenden Sicherungssystemen Maßnahmen ergriffen, die die Sicherheit von beispielsweise Tagesgeld noch weiter erhöhen. Neben der erweiterten deutschen Einlagensicherung, greift in Deutschland im Extremfall nun auch eine unbegrenzte Staatsgarantie.
Unbegrenzte StaatsgarantieIm Zuge der Finanzkrise drohten vielen Einlagen privater Anleger sich in Luft aufzulösen, was helles Entsetzen unter den Anlegern hervorrief. Um die Bürger zu beruhigen, verkündete Bundeskanzlerin Merkel im Oktober 2008 eine unbegrenzte Staatsgarantie:
Sie garantiert allen deutschen Anlegern die Sicherheit ihrer Einlagen auf Girokonten, Spareinlagen und Terminkonten. Sollte es zu einer Bankenpleite in Deutschland kommen und alle anderen Sicherungssysteme - egal ob gesetzlich oder freiwillig – versagen, würde die deutsche Bundesregierung im Schadensfall regulierend einspringen.
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist die deutsche Staatsgarantie sowohl zeitlich als auch in ihrer Höhe unbegrenzt. Für Aktien, Zertifikate und andere Anlagen mit spekulativem Charakter gilt die Garantie allerdings nicht.
Deutsche EinlagensicherungBevor die Staatsgarantie zum Einsatz kommt, greift allerdings zunächst das deutsche Einlagensicherungssystem. Die Sicherheit von Tagesgeldern hängt vor allem von der Höhe der Einlagensicherung ab.
Für alle deutschen Geldinstitute verpflichtend ist die gesetzliche Einlagensicherung, was bisher bedeutete, dass Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von 20.000 Euro zu 90 Prozent besichert waren. Die restlichen zehn Prozent des Risikos muss der Anleger selbst tragen.
Aufgrund eines Gesetzesentwurfs ändern sich nun diese Richtwerte: Ab dem 30. Juni 2009 beträgt die Höhe der gesetzlichen Mindestabsicherung 50.000 Euro, ab dem 31. Dezember 2009 sogar 100.000 Euro.
Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung sind viele deutsche Geldinstitute freiwilliges Mitglied privater Sicherungssysteme, die die Einlagen der Anleger häufig bis in Millionenhöhe sichern. So geschützt sind Anlagen in Tagesgeld als sehr sicher zu betrachten und entsprechend empfehlenswert.